Bricht ein Stuhl in einem Schwimmbad-Café..
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Bricht ein Stuhl in einem Schwimmbad-Café auseinander, nachdem sich ein Gast mit Übergewicht auf ihn setzt und sich dabei verletzt, haftet der Betreiber nicht. Er muss auch kein Maximalgewicht auf den Stühlen angeben - entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
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Gut Schwach (+30)