Das Landgericht Hagen hat eine ehemalige Richterin...
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Kommentar (4)
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Das Landgericht Hagen hat eine ehemalige Richterin des Amtsgerichts Lüdenscheid u.a. wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Frau hatte als Richterin Akten nicht bearbeitet, Fristabläufe manipuliert und unbearbeitete Akten in ihrem Keller gelagert. Zudem hat sie auch ihr Amt und ihre Pensionsansprüche verloren.
Kommentare
2025-05-29 16:55:33 von ano_8141
Jo - aber vor ca. einem Jahr wurde auf Grund von BGH Entscheidung neu verhandelt/geurteilt - klassischer Fall von Prokrastination - verhinderte aber nicht die Verurteilung, da keine anerkannte Krankheit ...... ;-)
2025-05-29 16:16:27 von ano_2198
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-05-29 18:35:08 von ano_3414
www.lto.de/recht/justiz/j/lg-hagen-bgh-revision-rechtsbeugung-justiz -- 7. Mai 2024
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