Das Arbeitsgericht Detmold verfasste ein gesamtes Urteil in..
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Das Arbeitsgericht Detmold verfasste ein gesamtes Urteil in Reimform etwa: „Auch wenn's der Klägerin missfällt: es gibt für sie kein Schmerzensgeld." - Das ist nicht zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
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