Wer einer Kollegin einen Klaps auf den Po verpasst..

» «

Wer einer Kollegin einen Klaps auf den Po verpasst und sie gegen ihren Willen festhält, muss mit einer fristlosen Kündigung r...

(+29)

Kommentar (1)    tags: *

Wer einer Kollegin einen Klaps auf den Po verpasst und sie gegen ihren Willen festhält, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen - auch wenn der Vorfall in einer lockeren Atmosphäre wie einer Betriebsfeier passiert. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

Kommentare

2025-06-20 16:23:32 von ano_2924

+1 (3)

Avatar

Gilt diese Entscheidung auch für Bordelle?

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen