Wer einer Kollegin einen Klaps auf den Po verpasst..
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Wer einer Kollegin einen Klaps auf den Po verpasst und sie gegen ihren Willen festhält, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen - auch wenn der Vorfall in einer lockeren Atmosphäre wie einer Betriebsfeier passiert. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.
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