Jeder Dieb kommt an den Pranger...
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Kommentar (2)
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Jeder Dieb kommt an den Pranger.
(kommt zur Anzeige)
und muß 100,--Silbertaler
(100,- Euro)
Strafe zahlen!
Auf Lebenszeit Verflucht sei er!
(Hausverbot)
Kommentare
2025-06-20 23:08:52 von ano_7140
Ersteres und letzteres ist dem Inhaber gutes Recht. Nur der Teil dazwischen, ist Wunschdenken.
2025-06-21 06:35:24 von ano_2571
Sie irren sich; viele Geschäfte verlangen jedoch bei erwischtem Ladendiebstahl eine sogenannte „Fangprämie“, „Bearbeitungsgebühr“ oder „Vertragsstrafe“. Diese ist rechtlich zulässig, sofern sie der Höhe nach angemessen ist. Diese Forderung ist keine Strafe im rechtlichen Sinne, sondern soll die Bearbeitungskosten des Geschäfts abdecken und eine abschreckende Wirkung haben. Die Fangprämie oder Bearbeitungsgebühr muss nicht sofort in bar bezahlt werden. Wird sie nicht gezahlt, kann das Geschäft sie zivilrechtlich einfordern, etwa durch eine Rechnung oder notfalls Klage. Solche »Fangprämien« sind gängige Praxis schon seit den 1980er Jahren.
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