Trotzdem ich als "erziehungsunfähig" vom Familienrecht..

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Trotzdem ich als "erziehungsunfähig" vom Familienrecht begutachtet wurde, soll ich weiterhin als Erzieherin arbeite...

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Kommentar (2)    tags:  erzieherin

Trotzdem ich als "erziehungsunfähig" vom Familienrecht begutachtet wurde, soll ich weiterhin als Erzieherin arbeiten. Das hätte mit dem Beruf nichts zu tun, sagte das Jugendamt zu mir. Ich könnte auch Pflegekinder zu mir nehmen. Nur um mein eigenes Kind darf ich mich nicht mehr kümmern. Zweierlei Maß im Familienrecht.

Kommentare

2025-06-22 09:40:35 von Teefresse71

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Und das ist leider nicht nur im Familienrecht so!

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2025-06-22 22:14:26 von ano_5135

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Obwohl...

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