Trotzdem ich als "erziehungsunfähig" vom Familienrecht..
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tags: erzieherin
Trotzdem ich als "erziehungsunfähig" vom Familienrecht begutachtet wurde, soll ich weiterhin als Erzieherin arbeiten. Das hätte mit dem Beruf nichts zu tun, sagte das Jugendamt zu mir. Ich könnte auch Pflegekinder zu mir nehmen. Nur um mein eigenes Kind darf ich mich nicht mehr kümmern.
Zweierlei Maß im Familienrecht.
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