Der Bundesgerichtshof hat entschieden..
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tags: polizei finger
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Polizei berechtigt ist, zur Entsperrung eines Handys den Finger einer beschuldigten Person gegen deren Willen auf den Fingerabdrucksensor zu legen - sofern eine richterlich angeordnete Durchsuchung vorliegt und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Im konkreten Fall fanden sich auf zwei Geräten kinderpornographische Inhalte, die später Grundlage der Verurteilung wurden.
Kommentare
2025-07-11 23:15:56 von ano_1172
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