Der Bundesgerichtshof hat entschieden..

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Polizei berechtigt ist, zur Entsperrung eines Handys den Finger einer beschul...

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Kommentar (3)    tags:  polizeifinger

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Polizei berechtigt ist, zur Entsperrung eines Handys den Finger einer beschuldigten Person gegen deren Willen auf den Fingerabdrucksensor zu legen - sofern eine richterlich angeordnete Durchsuchung vorliegt und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Im konkreten Fall fanden sich auf zwei Geräten kinderpornographische Inhalte, die später Grundlage der Verurteilung wurden.

Kommentare

2025-07-11 10:17:31 von apatschi

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Hat man die Finger wenigstens gleich abgehackt?

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2025-07-11 20:26:25 von ano_4241

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Und hoffentlich niht nur die Finger abhacken!

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2025-07-11 23:15:56 von ano_1172

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