Wurde ein Testament zerrissen...
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Wurde ein Testament zerrissen, wird gesetzlich vermutet, dass es widerrufen wurde und damit unwirksam ist. Die eingesetzte Person muss beweisen, dass nicht der Verstorbene selbst das Testament zerrissen hat oder zereißen wollte. Die bloße Aufbewahrung des zerrissenen Testaments in einem Schließfach sei kein ausreichender Beweis dafür, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
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