Die Vollkasko-Versicherung...
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Kommentar (4)
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Die Vollkasko-Versicherung übernimmt bei Fahrerflucht alle Kosten.
Kommentare
2025-07-20 11:47:12 von ano_2950
Definitiv! Wenn der Fahrer selbst Unfallflucht begeht zahlt die Versicherung die Schäden der Genseite und wird den Vertrag kündigen. Ist jemand in das eigene Auto gefahren und verschwunden zahlt die eigene VK den Schaden; allerdings wird man in dem Fall hochgestuft.
2025-07-20 12:05:53 von ano_4962
Wer Fahrerflucht begeht, verstößt gegen die Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung.
Die Vollkasko darf in diesen Fällen die Zahlung verweigern – der Versicherungsschutz kann also entfallen.
Fahrerflucht gilt als vorsätzliche Straftat, weshalb viele Versicherer im Schadensfall leistungsfrei sind.
Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar zunächst den Schaden des Geschädigten, kann das Geld aber bis zu einer bestimmten Höhe (meist 5.000 €) vom Schädiger zurückfordern (Regress)
2025-09-05 11:36:40 von ano_7240
ÄH! Falsch... ist keine Straftat mehr, nur noch Ordnungwiedrigkeit. Wurde herabgestuft.
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