Der Erwerb eines Famlienheims..
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Der Erwerb eines Famlienheims durch nahe Angehörige kann von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit sein, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und im Fall der Erbschaft über einen Zeitraum von zehn Jahren weiterhin selbst bewohnt wird.
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