Kundinnen eines Fitnessstudios dürfen ihren..
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Kundinnen eines Fitnessstudios dürfen ihren Fitnessstudiovertrag bei einer Risikoschwangerschaft mit ärztlichem Sportverbot fristlos kündigen. Dies entschied kürzlich das Landgericht Freiburg.
Kommentare
2025-07-24 19:41:48 von ano_2924
Allerdings gilt diese Regelung nur dann, wenn die schwangere Frau einwandfrei nachweisen kann, dass die Zeugung des Kindes im Fitnessstudio stattgefunden hat.
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