Im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes..
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Kommentar (3)
tags: november 2024 personen
Im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes
(SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft trat,
gibt es eine Sonderregelung für den Spannungs-
und Verteidigungsfall. Diese besagt, dass
Personen, die ihren Geschlechtseintrag von
"männlich" auf "weiblich" oder "divers" ändern
oder die Angabe zum Geschlecht streichen, im
Hinblick auf die Wehrpflicht weiterhin als
"männlich" gelten, wenn die Änderung in
unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit
dem Spannungs- oder Verteidigungsfall erfolgt
oder bis zu zwei Monate davor erklärt wird.
Kommentare
2025-07-24 19:58:12 von ano_5418
Ich würde sagen jede Transe die sich um operieren lässt meint es ehrlich mit seine Einstellung. Die Transen die nur zum spannen und wichsen in die Damen Umkleide wollen, sind Sexualstraftäter und psychisch nicht ganz auf der Höhe.
2025-07-24 21:41:08 von ano_3210
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2025-07-24 22:55:20 von ano_6237
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