Im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes..

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Im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes 
(SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft trat, 
gibt es eine Sonderregelung für de...

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Kommentar (3)    tags:  november2024personen

Im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft trat, gibt es eine Sonderregelung für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Diese besagt, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag von "männlich" auf "weiblich" oder "divers" ändern oder die Angabe zum Geschlecht streichen, im Hinblick auf die Wehrpflicht weiterhin als "männlich" gelten, wenn die Änderung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Spannungs- oder Verteidigungsfall erfolgt oder bis zu zwei Monate davor erklärt wird.

Kommentare

2025-07-24 19:58:12 von ano_5418

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Ich würde sagen jede Transe die sich um operieren lässt meint es ehrlich mit seine Einstellung. Die Transen die nur zum spannen und wichsen in die Damen Umkleide wollen, sind Sexualstraftäter und psychisch nicht ganz auf der Höhe.

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2025-07-24 21:41:08 von ano_3210

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2025-07-24 22:55:20 von ano_6237

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