Weil der gebuchte Rückflug annulliert..
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Weil der gebuchte Rückflug annulliert und der Ersatzflug mit erheblicher Verspätung in einem anderen Zielflughafen endete, wurde einer Familie vom Amtsgericht Lübeck Entschädigungsansprüche in Höhe von insgesamt 3.200 Euro zugesprochen.
Das Gericht erkannte den Einwand nicht an, dass die Umleitung des Fluges auf ungünstige Wetterverhältnisse zurückzuführen sei.
Kommentare
2025-07-31 12:30:41 von ano_3189
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