Ein Mietvertrag kann lediglich schriftlich gekündigt..
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Kommentar (2)
tags: mietvertrag
Ein Mietvertrag kann lediglich
schriftlich gekündigt werden. Andere Wege gelten als unwirksam.
Kommentare
2025-08-03 13:42:50 von ano_9103
Das Kündigungsschreiben muss von allen Mietern (bzw. Vermietern) unterschrieben sein, falls mehrere Vertragspartner auf einer Seite beteiligt sind.
Eine Kündigung per Telefon, E-Mail, SMS oder Fax ist ebenfalls nicht zulässig.
2025-08-04 09:54:01 von ano_7240
Das ist leider die Realität und Digitalisierung Deutschland 2025. Auf Papier und mit einer tollen Unterschrift. Eine andere Form der Willenserklärung geht bei uns nicht. Schade.
Am besten noch mit Wachssiegel vom Landvogt.
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