Die erste Zahlungserinnerung..
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Kommentar (3)
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Die erste Zahlungserinnerung darf grundsätzlich keine Mahngebühren enthalten.
Kommentare
2025-08-08 07:22:35 von ano_4764
Das erkläre mal dem Finanzamt. Da war ich bei meinem Steuerabschlag für das laufende Jahr sofort mit acht Euro dabei.
2025-08-08 18:46:40 von ano_5108
Stimmt nicht.
Viele Firmen verzichten darauf aus Kulanz, um den Kunden nicht zu verlieren.
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