Die erste Zahlungserinnerung..

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Die erste Zahlungserinnerung darf grundsätzlich keine Mahngebühren enthalten.

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Die erste Zahlungserinnerung darf grundsätzlich keine Mahngebühren enthalten.

Kommentare

2025-08-08 07:22:35 von ano_4764

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Das erkläre mal dem Finanzamt. Da war ich bei meinem Steuerabschlag für das laufende Jahr sofort mit acht Euro dabei.

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2025-08-08 13:04:48 von DerEinzigsteWahre

-2 (16)

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Das Finanzamt hat ja auch ein Gesetz1

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2025-08-08 18:46:40 von ano_5108

0 (10)

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Stimmt nicht.
Viele Firmen verzichten darauf aus Kulanz, um den Kunden nicht zu verlieren.

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