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Mieter haben das Recht, sich die Rechnungen und Zahlungsbelege zeigen zu lassen, wenn der Vermieter eine Nachzahlung fordert....

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Mieter haben das Recht, sich die Rechnungen und Zahlungsbelege zeigen zu lassen, wenn der Vermieter eine Nachzahlung fordert. Dies ermöglicht es ihnen zu überprüfen, ob die geforderten Kosten tatsächlich entstanden sind.

Kommentare

2025-09-24 13:36:34 von ano_3189

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Mieter haben grundsätzlich das Recht, alle Belege einzusehen, auch ohne Nachzahlung. Sind Wohnort des Mieters/Vermieters weit genug auseinander, oder liegen nachvollziehbare triftige Gründe vor, muss der Vermieter dem Mieter sogar Kopien zukommen lassen. Diese darf er aber dem Mieter mit 50 Cent/Kopie berechnen.

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