Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden..
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Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Empfänger von Sozialhilfe keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bordellbesuche haben.
Dieses Urteil folgte auf die Forderung eines Hartz-IV-Empfängers, der beim Sozialamt finanzielle Unterstützung für vier Bordellbesuche pro Monat beantragt hatte.
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