Das Bundesarbeitsgericht entschied..

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Das Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich in einem wegweisenden Grundsatzurteil: Verdient eine Arbeitnehmerin für gleiche o...

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Kommentar (1)    tags:  arbeitkollegen

Das Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich in einem wegweisenden Grundsatzurteil: Verdient eine Arbeitnehmerin für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen, so darf sie sich beim Gehaltsvergleich am Spitzenverdiener unter den Männern mit vergleichbarer Tätigkeit orientieren - sie muss sich damit nicht auf einen Mittelwert verweisen lassen.

Kommentare

2025-11-18 03:26:03 von buchi

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Kein Problem - sie kann ja beim nächsten Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch darüber diskutieren.

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