Das Bundesarbeitsgericht entschied..
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Kommentar (1)
tags: arbeit kollegen
Das Bundesarbeitsgericht entschied kürzlich in einem wegweisenden Grundsatzurteil: Verdient eine Arbeitnehmerin für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen, so darf sie sich beim Gehaltsvergleich am Spitzenverdiener unter den Männern mit vergleichbarer Tätigkeit orientieren - sie muss sich damit nicht auf einen Mittelwert verweisen lassen.
Kommentare
2025-11-18 03:26:03 von buchi
Kein Problem - sie kann ja beim nächsten Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch darüber diskutieren.
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