Wer S*exspielzeug im Körper seiner Sexualpartnerin vergisst..

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Wer Sexspielzeug im Körper seiner Sexualpartnerin vergisst, begeht nicht grundsätzlich gefährliche Körperverletzung.
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Wer Sexspielzeug im Körper seiner Sexualpartnerin vergisst, begeht nicht grundsätzlich gefährliche Körperverletzung. Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt im Jahr 2019 entschieden.

Kommentare

2026-01-09 18:39:58 von ano_7134

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Was soll daran jetzt lustig sein ?

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