Wer S*exspielzeug im Körper seiner Sexualpartnerin vergisst..
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Wer Sexspielzeug im Körper seiner Sexualpartnerin vergisst, begeht nicht grundsätzlich gefährliche Körperverletzung.
Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt im Jahr 2019 entschieden.
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