Wer S*exspielzeug im Körper seiner Sexualpartnerin vergisst..

» «

Wer Sexspielzeug im Körper seiner Sexualpartnerin vergisst, begeht nicht grundsätzlich gefährliche Körperverletzung.
Dies ha...

(+16)

Kommentar (0)    tags: *

Wer Sexspielzeug im Körper seiner Sexualpartnerin vergisst, begeht nicht grundsätzlich gefährliche Körperverletzung. Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt im Jahr 2019 entschieden.

Kommentare

noch keine Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen