Das Hochfahren des Computers...

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Das Hochfahren des Computers sowie das Anmelden und Öffnen von Programmen zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

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hinzugefügt: 2025-12-14 03:29:01 Kommentar (4)    tags: *

Das Hochfahren des Computers sowie das Anmelden und Öffnen von Programmen zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

Kommentare

2025-12-14 08:27:50 von ano_5154

+1 (9)

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....... sowie die Verrichtung der Notdurft, das Nasebohren und das Fallenlassen des Bleistiftes um Punkt 12:00 Uhr Mittags .......... ;-)

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2025-12-14 10:53:15 von ano_2214

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Das ist kein lustiges Meme.

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2025-12-14 18:27:34 von ano_1925

+1 (5)

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Der Poster kennt bestimmt auch die Liste an Tätigkeiten am Arbeitsplatz, die nicht zur vergütungpflichtigen Arbeit zählen. Das wäre doch ein lustiges Meme.

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2025-12-14 19:07:29 von ano_7159

-1 (1)

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Und Rauchen auf dem Klo ist Arbeitszeitbetrug

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