Das Hochfahren des Computers...

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Das Hochfahren des Computers sowie das Anmelden und Öffnen von Programmen zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

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Das Hochfahren des Computers sowie das Anmelden und Öffnen von Programmen zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

Kommentare

2025-12-14 08:27:50 von ano_5154

+1 (9)

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....... sowie die Verrichtung der Notdurft, das Nasebohren und das Fallenlassen des Bleistiftes um Punkt 12:00 Uhr Mittags .......... ;-)

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2025-12-14 10:53:15 von ano_2214

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Das ist kein lustiges Meme.

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2025-12-14 18:27:34 von ano_1925

+2 (6)

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Der Poster kennt bestimmt auch die Liste an Tätigkeiten am Arbeitsplatz, die nicht zur vergütungpflichtigen Arbeit zählen. Das wäre doch ein lustiges Meme.

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2025-12-14 19:07:29 von ano_7159

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Und Rauchen auf dem Klo ist Arbeitszeitbetrug

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2025-12-16 08:44:30 von 28.000

0 (2)

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Wir mussten die Arbeitszeiterfassung am PC durchführen. Also begann unser Dienst erst 3 Minuten später. Bei 200 Arbeitstagen im Jahr sind das 600 Minuten, also 10 Stunden um die wir betrogen wurden. In 20 Jahren 200 Stunden. Kann ich die entgangene Vergütung noch nachträglich einklagen?

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