Das Hochfahren des Computers...
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hinzugefügt: 2025-12-14 03:29:01
Kommentar (4)
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Das Hochfahren des Computers sowie das Anmelden und Öffnen von Programmen zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.
Kommentare
2025-12-14 08:27:50 von ano_5154
....... sowie die Verrichtung der Notdurft, das Nasebohren und das Fallenlassen des Bleistiftes um Punkt 12:00 Uhr Mittags .......... ;-)
2025-12-14 18:27:34 von ano_1925
Der Poster kennt bestimmt auch die Liste an Tätigkeiten am Arbeitsplatz, die nicht zur vergütungpflichtigen Arbeit zählen. Das wäre doch ein lustiges Meme.
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