Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs...
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Kommentar (3)
tags: allgemeine
Laut einem aktuellen Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen
Internetanbieter ihren Nutzern nicht
vorschreiben, welche Geräte sie zur Nutzung
ihres Tarifs verwenden dürfen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB), die beispielsweise
die Nutzung durch bestimmte Router
ausschließen, sind demnach unwirksam.
Kommentare
2025-12-25 20:27:58 von ano_1925
Hört sich toll an. Lies und verstehe eine BGH-Entscheidung erst mal richtig. Dann sieht man weiter. Ohne Fundstelle und Az. wertlos.
2025-12-26 01:31:55 von 28.000
Endgerätefreiheit. Nix Neues.
Anbieter finden das nicht so prickelnd. Beispielsweise normale Simkarte mit Flatrate im stationären 5g-Router verwenden. 29,90 statt 72 Euro im Festnetz-Ersatztarif.
Würde früher vertraglich oft ausgeschlossen. Darf heute nicht mehr verboten werden.
Problematisch ist das wohl bei Glasfaser-Anschlüssen, weil da nicht jeder Router an jedem Glasfaser-Anschluss funktioniert.
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