Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs...

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Laut einem aktuellen Urteil des 
Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen 
Internetanbieter ihren Nutzern nicht 
vorschreiben, welc...

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Kommentar (3)    tags:  allgemeine

Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Internetanbieter ihren Nutzern nicht vorschreiben, welche Geräte sie zur Nutzung ihres Tarifs verwenden dürfen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die beispielsweise die Nutzung durch bestimmte Router ausschließen, sind demnach unwirksam.

Kommentare

2025-12-25 11:45:33 von ano_08/15

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Aktenzeichen?

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2025-12-25 20:27:58 von ano_1925

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Hört sich toll an. Lies und verstehe eine BGH-Entscheidung erst mal richtig. Dann sieht man weiter. Ohne Fundstelle und Az. wertlos.

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2025-12-26 01:31:55 von 28.000

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Endgerätefreiheit. Nix Neues.
Anbieter finden das nicht so prickelnd. Beispielsweise normale Simkarte mit Flatrate im stationären 5g-Router verwenden. 29,90 statt 72 Euro im Festnetz-Ersatztarif.
Würde früher vertraglich oft ausgeschlossen. Darf heute nicht mehr verboten werden.
Problematisch ist das wohl bei Glasfaser-Anschlüssen, weil da nicht jeder Router an jedem Glasfaser-Anschluss funktioniert.

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