Wenn dir im Supermarkt ein anderer Kunde..
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hinzugefügt: 2026-02-20 09:07:25
Kommentar (3)
tags: wenn supermarkt einkaufswagen
Wenn dir im Supermarkt ein anderer Kunde Waren aus deinem Einkaufswagen wegnimmt, darfst du dich dagegen wehren, und dabei sogar Gewalt anwenden.
Kommentare
2026-02-20 09:58:35 von ano_9108
Nein, das stimmt nicht. Auch wenn jemand unbefugt Waren aus deinem Einkaufswagen nimmt, darfst du dich nicht mit Gewalt wehren. In Deutschland gilt, dass du dich gegen Diebstahl oder unrechtmäßiges Handeln verteidigen darfst, aber nur in einem angemessenen Rahmen. Gewalt darf nur in dem Maße angewendet werden, wie es zur Abwehr erforderlich ist – das heißt, du darfst dich wehren, aber nicht mit übermäßiger oder unangemessener Gewalt.
2026-02-20 10:21:50 von ano_6136
Weder der Wagen noch die Ware im Supermarkt sind dein Eigentum. Der Wagen wird dir vorrübergehend zur Verfügung gestellt und die Ware ist so lange Eigentum des Supermarktes bis an der Kasse bezahlt wurde.
2026-02-21 03:55:47 von Dackelmops
Ich würde so einem dreisten Kunden, der Sachen aus meinem Einkaufswagen klaut, ein großes Glas mit Schweinskopfsülze über den Kopf schütten.
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