Wenn dir im Supermarkt ein anderer Kunde..

» «

Wenn dir im Supermarkt ein anderer Kunde Waren aus deinem Einkaufswagen wegnimmt, darfst du dich dagegen wehren, und dabei so...

(-7)

hinzugefügt: 2026-02-20 09:07:25 Kommentar (3)    tags:  wennsupermarkteinkaufswagen

Wenn dir im Supermarkt ein anderer Kunde Waren aus deinem Einkaufswagen wegnimmt, darfst du dich dagegen wehren, und dabei sogar Gewalt anwenden.

Kommentare

2026-02-20 09:58:35 von ano_9108

+6 (14)

Avatar

Nein, das stimmt nicht. Auch wenn jemand unbefugt Waren aus deinem Einkaufswagen nimmt, darfst du dich nicht mit Gewalt wehren. In Deutschland gilt, dass du dich gegen Diebstahl oder unrechtmäßiges Handeln verteidigen darfst, aber nur in einem angemessenen Rahmen. Gewalt darf nur in dem Maße angewendet werden, wie es zur Abwehr erforderlich ist – das heißt, du darfst dich wehren, aber nicht mit übermäßiger oder unangemessener Gewalt.

Reply

2026-02-20 10:21:50 von ano_6136

+7 (15)

Avatar

Weder der Wagen noch die Ware im Supermarkt sind dein Eigentum. Der Wagen wird dir vorrübergehend zur Verfügung gestellt und die Ware ist so lange Eigentum des Supermarktes bis an der Kasse bezahlt wurde.

Reply

2026-02-21 03:55:47 von Dackelmops

+1 (1)

Avatar

Ich würde so einem dreisten Kunden, der Sachen aus meinem Einkaufswagen klaut, ein großes Glas mit Schweinskopfsülze über den Kopf schütten.

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen