Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat..
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hinzugefügt: 2026-03-18 09:16:30
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine posttraumatische Belastungsstörung, die bei einem Leichenumbetter auftritt, nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Die Anerkennung als „Berufskrankheit" wurde somit abgelehnt.
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