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Aufbau, Abbau und Umrüsten ortsveränderlicher Krane
§ 40. (1) Ortsveränderliche Krane dürfen nur auf tragfähigem Untergrund ...

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Kommentar (10)    tags: *

Aufbau, Abbau und Umrüsten ortsveränderlicher Krane § 40. (1) Ortsveränderliche Krane dürfen nur auf tragfähigem Untergrund eingesetzt werden. Erfor-derlichenfalls sind Abstützungen zu benutzen und entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes zu unterbauen. (2) Ortsveränderliche Krane, die an ihrem je-weiligen Standort aufgebaut, abgebaut oder umge-rüstet werden, müssen nach der Montageanweisung unter Leitung einer vom Unternehmer bestimmten Person aufgebaut, abgebaut oder umgerüstet wer-den.

Kommentare

2026-03-30 19:20:59 von ano_5052

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Aber es muss jemand zugucken!!!

Irgendwie find ich's witzig, wie das das wichtigste ist. Kompetenz desjenigen, der es ab, auf, oder umbaut? Egal. Hauptsache jemand mit Ahnung ist anwesend.

Ich hätte ja gehofft, dass der ders macht die Ahnung hat. Denn wenn man es aktiv tut und weiß man man tut merkt man viel mehr als jemand der nur "leitet". Kleine optische Auffälligkeiten (das war neulich noch nicht so), Geräuschveränderungen, haptische Veränderungen. Aber vielleicht denke ich da wieder zu logisch.

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2026-03-30 19:39:30 von ano_1292

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Kranplätze sind zu verdichten, keine Diskussion.

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2026-03-30 19:58:29 von ano_5913

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Hä was laberst du denn da?

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2026-03-30 19:59:48 von Black_Tiger

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Kranplätze MÜSSEN verdichtet sein!...
JETZT REICHT'S MIR LANGSAM! HAM DIE KEIN BANDMASS WAT ACHT METER LANG IS!?!? Junge, Junge, Junge, Junge, Junge, Junge, Junge, Junge, Junge, Junge!

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2026-03-30 20:28:00 von ano_2598

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Ich verstehe das eher so, dass der Auf-, Ab- und Umbauer kompetent sein muss und die Unternehmensleitung eine kompetente Person mit dieser Aufgabe zu betrauen hat, "beobachten" lese ich da nicht heraus

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2026-03-30 20:50:31 von ano_2606

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Das heißt, dass mehrere Leute notwendig sind, die den Kran aufbauen und davon wenigstens einer die Leitung (des Aufbautrupps) hat und dieser jenige welche auch noch Ahnung hat. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass Du neben der Ahnungsvollen Fachkraft auch Horst und Dieter aus der Wohngebietskneipe und Alexandru und Bogdan aus dem Gerüstbauermontagezug aus Bukarest einsetzen kannst.

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2026-03-30 21:23:57 von ano_3223

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mhhh.... nagut.

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2026-03-30 21:57:35 von ano_6449

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Ich verstehe es so, dass der Unternehmer eine Person bestimmen muss, die das auf/abbauen oder umrüsten leitet. Nicht "zuguckt", nicht "kompetent ist", nicht "Ahnung hat", sondern "leitet". Wer das dann durchführt ist auch egal, Hauptsache es ist nach der Montageanweisung. (Vielleicht steht ja da etwas zur Kompetenz drin)

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2026-03-30 22:21:01 von ano_2319

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Mag ja alles sein, aber wie muss dieser tragfähige Untergrund beschaffen sein? Welche Maßnahmen müssen vor dem Aufbau ergriffen worden sein, um die Tragfähigkeit zu gewährleisten?
Da gibt es doch bestimmt Vorschriften der EU! Weiß da jemand mehr?

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2026-03-30 22:36:46 von ano_6122

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Ja, klar, Kranplätze müssen verdichtet sein.

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