Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt...
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Kommentar (6)
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Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt nach ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Kommentare
2026-05-19 08:04:17 von ano_2093
Ja. Das weiß jeder welcher ein gültigen Führerschein hat. Sollte zumindest so sein.
Aber was ist daran lustig?
2026-05-19 09:54:46 von ano_8108
Das ist das Problem in der heutigen, egoistischen Ellbogengesellschaft. Gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern überall.
2026-05-19 08:45:51 von ano_3189
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2026-05-19 19:10:51 von ano_7189
So ein Grotten-Niveau. Aber bei der Familie und Umgebung kein Wunder. Fäkalsprache vom Feinsten.
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