Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt...

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Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt nach ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 1 der Straße...

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Die Teilnahme am Straßenverkehr verlangt nach ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Kommentare

2026-05-19 08:04:17 von ano_2093

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Ja. Das weiß jeder welcher ein gültigen Führerschein hat. Sollte zumindest so sein.
Aber was ist daran lustig?

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2026-05-19 08:33:50 von ano_4972

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Dass sich kaum jemand daran hält!

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2026-05-19 09:54:46 von ano_8108

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Das ist das Problem in der heutigen, egoistischen Ellbogengesellschaft. Gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern überall.

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2026-05-19 08:45:51 von ano_3189

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2026-05-19 14:25:41 von ano_6133

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Hallo Fozzybär.Verpiss dich.

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2026-05-19 19:10:51 von ano_7189

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So ein Grotten-Niveau. Aber bei der Familie und Umgebung kein Wunder. Fäkalsprache vom Feinsten.

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