Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Zuschlägen für Überstunden..

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Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Zuschlägen für Überstunden nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte.
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Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Zuschlägen für Überstunden nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Wer in Teilzeit arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschlag, sobald mehr gearbeitet wird als vertraglich vereinbart - und nicht erst dann, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erreicht wird. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

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2026-05-31 15:09:08 von ano_9145

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