Beschäftigten im Homeoffice..

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Beschäftigten im Homeoffice ist es nicht generell untersagt, ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen oder beispielsweise i...

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hinzugefügt: 2026-06-02 08:06:45 Kommentar (0)    tags:  homeofficearbeitsplatz

Beschäftigten im Homeoffice ist es nicht generell untersagt, ihren Arbeitsplatz ins Ausland zu verlegen oder beispielsweise in einem Café zu arbeiten. Falls im Vertrag keine expliziten Regelungen dazu bestehen, sollte jedoch für Arbeitsorte, die nicht die Wohnadresse sind, immer eine ausdrückliche und nachweisbare Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden.

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