"Nein heißt Nein" – das gilt in Deutschland im..
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hinzugefügt: 2026-08-14 10:55:38
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„Nein heißt Nein“ – das gilt in Deutschland im Sexualstrafrecht
Strafbar ist Sex gegen den erkennbaren Willen einer Person.
Dafür muss der entgegenstehende Wille grundsätzlich erkennbar sein – etwa durch ein Nein oder entsprechendes Verhalten, etwa weinen oder schreien.
Fehlen diese Tatbestandsmerkmale, kann das dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Kommentare
2026-08-14 14:58:23 von Herr PiPaPo
Und wie beweist man das? Da steht dann meistens Aussage gegen Aussage. Soll die betreffende Person "Ja ich will" als Sprachnotiz auf dein Telefon sagen? Oder soll immer eine dritte Person als Zeuge im Zimmer sein?
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