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Morgendliche Geräuschkulissen ab 6:00 Uhr ob Kirchenglocken, krähende Hähne, Traktoren oder Motorsägen gelten nicht als Ruhes...

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hinzugefügt: 2026-10-02 11:57:54 Kommentar (0)    tags: *

Morgendliche Geräuschkulissen ab 6:00 Uhr ob Kirchenglocken, krähende Hähne, Traktoren oder Motorsägen gelten nicht als Ruhestörung, sondern als „ländliche Atmosphäre“.

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