Auch die Polizei findet, dass es akut ist, wenn man um..

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Auch die Polizei findet, dass es akut ist, wenn man um..

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   von pola | Homepage:
Kommentar (4)    tags:  polizei

Kommentare

2025-03-14 11:23:52 von ano_4059

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Die Polizei kann ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht einstellen. Das macht die zuständige Staatsanwaltschaft.

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2025-03-14 21:14:31 von Westwind

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Aber sie kann in dem Sinne doch sicher antworten. ODER?

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2025-03-14 23:26:52 von ano_7243

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Geblitzt werfen ist im Regefall eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird nicht vom Staatsanwalt bearbeitet.

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2025-03-14 12:24:59 von DerEinzigsteWahre

+14 (28)

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Das war besimmt einer: Blitzgeburt! :-) :-) :-)

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