Auch die Polizei findet, dass es akut ist, wenn man um..
» «

von pola | Homepage:
Kommentar (4)
tags: polizei
Kommentare
2025-03-14 11:23:52 von ano_4059
Die Polizei kann ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht einstellen. Das macht die zuständige Staatsanwaltschaft.
2025-03-14 23:26:52 von ano_7243
Geblitzt werfen ist im Regefall eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird nicht vom Staatsanwalt bearbeitet.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

WITZE

Gut Schwach (+245)