Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Es ist..
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hinzugefügt: 2026-10-24 17:30:39
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Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
Es ist jedoch zu beachten, dass auch die unentgeltliche Übertragung eines Pferdes als Schenkung gelten kann und laut § 30 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) grundsätzlich innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Behörde anzumelden ist.
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