Und das ist Kunst..
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Kommentar (10)
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Kommentare
Nein, das ist nach § 303 Abs. 2 eindeutig eine Sachbeschädigung.
P.S. nach Abs. 3 ist bereits der Versuch strafbar.
@17:19:30 Man muss nicht immer alles beschmieren. Oder machst Du das in Deiner eigenen Wohnung auch so?
Oh, was ist denn hier schon wieder los? Kindergarten ist ein Scheissdreck. Seid Ihr alle Psychopathen?
Pola und Heidi2 an der Theke. Wer ist der Typ (für die Hannoverer: das Types) in der Mitte. Der Troll vielleicht?
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