Kommentare

"Nr 2, aber nur wenn er auch das Martinshorn anhat. Par.35&38 StVO."
Wie kommst du darauf?
Martinshorn darf der laut STVO gar keines haben.
Da steht nicht Polizei sondern Police drauf, hat also in D keine Sonderrechte.
Der bekommt aber mächtig viel Ärger wegen des unerlaubten Blaulichts


Toll, wenn Autofahrer Diskutieren wer Vorfahrt hat. Gebt euren Führerschein ab ihr Arschgeigen, wenn ihr zu Blöd seid und nicht mal die Vorfahrtsregeln kennt.

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden
Gut Schwach (+16)