Kommentare
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"Nr 2, aber nur wenn er auch das Martinshorn anhat. Par.35&38 StVO."
Wie kommst du darauf?
Martinshorn darf der laut STVO gar keines haben.
Da steht nicht Polizei sondern Police drauf, hat also in D keine Sonderrechte.
Der bekommt aber mächtig viel Ärger wegen des unerlaubten Blaulichts
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Toll, wenn Autofahrer Diskutieren wer Vorfahrt hat. Gebt euren Führerschein ab ihr Arschgeigen, wenn ihr zu Blöd seid und nicht mal die Vorfahrtsregeln kennt.
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