Kommentare
2019-05-02 19:25:15 von anonym
Genau laut Gesetz;
Bei Selbstverteigung darf man 1x zuschlagen um den Gegner außer Gefecht zu setzen..
(Falls dieser, wie es im Beamtendeutsch so schön formuliert wird, ablebig werden sollte, geht man da für einem eine nichtersichtliche Gefahrensituation bestand straffrei aus)
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