Kommentare
2019-05-22 10:35:23 von anonym
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2019-05-22 12:49:20 von anonym
"... trotz der angeschlagenen gGsundheit - zumeist Montags oder an Brückentagen - bemühte Herr XY sich stets die gestellten Aufgaben in der ihm eigenen Art zu erledigen. Lobenswert ist die pünktliche Einreichung der jeweiligen Krankenscheine sowie die Zuverlässigkeit ihn keine Minute ausserhalb der festgelegten Arbeitszeit im Betrieb anzutreffen. Überstunden lehnte Herr XY stets ab um seine Gesundheit nicht weiter zu gefährden. Wir wünschen Herrn XY alles Gute auf seinem weiteren Lebensweg ...."
2019-05-22 15:44:04 von anonym
@ 2019-05-22 12:49:20 Viel Spaß mit dem Brief vom Anwalt. Das Zeugnis wirst du wohl noch mal ausstellen dürfen.
2019-05-23 00:13:08 von anonym
Anwalt? Na und?
Das ist belanglos.
Es muss eingeklagt werden und das dauert bis ein Termin anberaumt wird.
Am Tag zuvor wird der Faulpelz ein Zeugnis mit der Note 1 erhalten (Rückdatiert, wegen "Postverzögerung", kann also den Anwalt selber bezah.len, Rechtschutz macht sowas nicht unbegrenzt mit) und wegen der sensationellen Qualifikationen - die darin stehen - sofort irgendwo eingestellt werden und fixscheitern, ja nicht einmal die Probezeit überstehen.
Zudem: Man kennt sich in den Branchen :)
Anwalt?
Lächerlich.
Ein Anwalt ist kein Gericht.
2020-10-24 10:43:23 von anonym
Rückdatierung ohne Poststempel bei 'Postverzögerung' ist der beste Weg sich in Richtung einer Betrugsklage zu bewegen. Da zahlt der Arbeitnehmer den Anwalt dann nur noch über die Steuern selbst ;)
Kleiner Tipp: Jura lieber den Profis überlassen.
BWLer, da findet man ja intelligentere Lebensformen auf jedem Duschvorhang ^^
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