Kommentare
2019-05-31 01:45:40 von anonym
zahlen muss er so oder so.
wenn man als ausrede angibt das man sein fahrzeug jemand anderen geliehen hat, muss man das nachweisen bzw. ein Fahrtenbuch führen.
Da führt kein Weg dran vorbei das zu zahlen.
Es sei denn die Karre wurde als gestohlen gemeldet.
2019-05-31 08:10:18 von anonym
Die Taube könnte auch das Foto ausgelöst haben. Es ist von einem "technischen Fehler" bei der Messung auszugehen. Folge: Keine Strafe
Glück gehabt.
DBP
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