Ein Vaterschaftsprozess. Nach kurzer Vernehmung bekennt..

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Ein Vaterschaftsprozess. Nach kurzer Vernehmung bekennt sich der Beklagte schuldig. Der Richter ist hocherfreut, dass der Prozess so schnell erledigt werden kann und sagt: "Nun sollten wir noch über das Finanzielle sprechen." Darauf der Angeklagte: "Herr Vorsitzender, das muss nicht sein, dafür will ich nichts, das war nämlich in meiner Freizeit."

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