Das bedeutet 10 Jahre Zuchthaus! Mindestens!..

» «

(+24)

Kommentar (6)    tags:  haus

Kommentare

2020-01-22 09:37:10 von anonym

+5 (5)

Avatar

Mit Beamtenbeleidigung bezeichnet man die Beleidigung eines Amtsträgers, die während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen wurde. Einen eigenen Straftatbestand stellt dies etwa im französischen Strafrecht dar, nicht jedoch in Deutschland und Österreich.

Quelle: unter anderem Wikipedia

Reply

2020-01-22 09:53:07 von anonym

+4 (6)

Avatar

Es gibt keine Beamtenbeleidigung!!! Nur die Beleidigung, nur wird der Staatsanwalt den Strafrahmen höher ansetzen.

Reply

2020-01-22 10:24:33 von anonym

+4 (6)

Avatar

Also einen der mich mal im Dienst Beleidigt hat, Wichser, Bastard und drohte wir regeln das Privat, ein paar Stunden Später beim vorbeifahren mit dem Rad nochmal ein Freudiges Wichser erschallen ließ, wie am darauffolgenden Tag. Hat das ganze 3500 € Gekostet!!!!

Reply

2020-01-22 10:57:45 von anonym

+4 (4)

Avatar

hmmm, normal gibt es den Strafbestand der Beamtenbeleidigung gar nicht.... zumindest nicht in Deutschland.....es läuft also auf eine normale Beleidigung hinaus...bei einem Meter Abstand....naja

Reply

2020-07-05 02:14:30 von anonym

-1 (3)

Avatar

Jedem das seine.

Reply

2020-07-06 03:07:43 von anonym

+1 (3)

Avatar

das Gerichtsurteil lautete: 5000€ Strafe

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen