Wenn ich jemandem in's Holzbein schieße...

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Wenn ich jemandem in's Holzbein schieße...

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Kommentar (5)    tags:  holz

Kommentare

2020-06-30 19:46:27 von anonym

+5 (9)

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Weder noch.
Mordversuch.

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2020-06-30 21:46:53 von anonym

-1 (9)

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Na na...wohl eher versuchter Totschlag oder...oh schlechte Kindheit.. zerrütendes Elternhaus! Naja Bewährung und eine Therapie.....so läuft das doch immer ab ...

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2020-07-01 06:51:09 von anonym

+1 (7)

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auf jeden Fall Verstoß gegen das Waffengesetz

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2020-07-01 12:34:43 von anonym

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Alle Magnetbeschleuniger, Zwillen ohne Armstütze, Bögen und Systeme, bei denen das Projektil nicht durch einen Lauf, sondern drüber beschleunigt wird, gelten hier nicht einmal als Waffe.

Es gibt Auswahl beim Schießen, ohne, das einem das WaffG sorgen bereitet.

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2020-07-01 14:58:25 von anonym

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Trotzdem sollte man, um auf der sichern Seite zu dem, dem lieber das Holzbein wegtreten...

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