Betrunken reiten - ist das erlaubt?..

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Kommentar (12)    tags:  laubreitenbetrunken

Kommentare

2020-07-14 21:27:11 von anonym

+11 (19)

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Auf wem, wenn die Frage erlaubt ist?

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2020-07-14 21:54:04 von anonym

+2 (6)

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Und was sagt eigentlich das Pferd dazu? Die Frage ist aber gut. Wenn ich betrunken auf dem Rad unterwegs bin kann ich auch den Autoführerschein verlieren.

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2020-07-14 22:36:15 von anonym

+5 (7)

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Auf Privatgelände kann man da (leider) weitestgehend machen was man will.
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen aber nicht, da gilt für ALLE Verkehrsteilnehmer eine Promillegrenze. Und ja, natürlich gehören auch Radfahrer, Fussgänger, Kutscher oder eben auch Reiter da mit dazu.

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2020-07-15 07:16:32 von anonym

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Tja, so ist das wenn man nur einen (Unter-)Paragraphen des StVG zitiert...
Man kann auch als Fußgänger (oder Reiter..) oder sonstwer belangt werden wenn man im Straßenverkehr Mist baut.
Die Eingangsfrage bezog sich nicht auf den Entzug des Führerscheins (den man allerdings deshalb auch verlieren kann).

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2020-07-15 10:50:35 von anonym

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> wurde schon jemals einem Fußgänger der Führerschein entzogen,
> weil er betrunken über die Straße getorkelt ist?

Mehr als nur das.
Es gab sogar schon Haftstrafen dafür.

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2020-07-15 11:03:13 von anonym

+3 (3)

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In den §§ 315a, 315c und 316 StGB (Verkehrsgefährdung, Trunkenheit) kommt der Begriff "Kraftfahrzeug" überhaupt nicht vor.
(Bis zu einem Jahr Gefängnis, auch bei fahrlässiger Tat.)

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2020-07-15 11:18:48 von anonym

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Für Radfahrer u.ä. nichtmotorisierte Fahrzeuglenker (auch Kutscher und Reiter, die gleichgestellt werden) ist der Führerschein bei spätestens 1,6 Promille futsch. Für die Lenker von E-Bikes oder E-Scootern gelten bereits 1,1 als ultimatives Limit. Bei entsprechenden Ausfallerscheinungen ist eine entsprechende Strafe bzw Entziehung auch schon ab 0,3 Pr. möglich.

*** Auch jede weitere Teilnahme am Verkehr mit dem Fahrrad etc kann gerichtlich dauerhaft verboten werden !!! ***

Könnte eigentlich als Allgemeinwissen angesehen werden, das Grundsatzurteil des BGH dazu ist immerhin schon etwa 35 Jahre gültig.

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2020-07-15 11:22:26 von anonym

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Ergänzend...
Bei nicht unerheblicher Gefährdung oder gar Schädigung von Anderen beträgt die Strafandrohung übrigens nicht nur ein, sondern bis zu FÜNF JAHRE Freiheitsentzug.

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2020-07-15 11:44:40 von anonym

0 (4)

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Bei Betrunken fehlt das -e

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2020-07-15 12:21:56 von anonym

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Man darf mit Alkohol im Blut öffentlich reiten, wenn man das Pferd unter Kontrolle hat.

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2020-07-15 20:48:42 von anonym

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Und wenn der Gaul besoffen ist ?

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2020-07-16 15:22:10 von anonym

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12:21:56 - Ja, Sie haben Recht. Das kam bei "Wer weiss denn sowas".

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