» «

(+15)

Kommentar (8)    tags: *

Kommentare

2020-08-16 09:25:12 von anonym

+8 (14)

Avatar

Und wo bitte versteckt sich da jetzt der Witz ???!?

Reply

2020-08-16 09:51:31 von anonym

-4 (10)

Avatar

Quer. Nicht der Länge nach. Guck doch hin!

Reply

2020-08-16 09:51:36 von anonym

-2 (10)

Avatar

Smart kann man ruhig quer such einparken

Reply

2020-08-16 10:06:00 von anonym

0 (10)

Avatar

@2:
Frage:
Woran bemerkt man, dass du auf dem Land wohnst und so gut wie nie in die Stadt kommst?

Reply

2020-08-16 10:28:32 von anonym

+6 (14)

Avatar

Kaum zu glauben:
Diese Zündkerzenabdeckungen gibt es jetzt seit ca 20 Jahren.
Diese Art und Weise sie zu parken selbstredend auch.
Trotzdem ist immer noch nicht hinreichend rechtlich geklärt, ob, wann und wo das zulässig oder verboten ist.
Ebenso wie die Frage, ob zwei Smart sich einen kostenpflichtigen Platz teilen dürfen.

Aber Hauptsache wir dürfen täglich über ein Dutzend dieser überall herumliegenden E-Tretroller klettern... DIE haben wir ja ganz dringend gebraucht.

Reply

2020-08-16 10:58:18 von Ralsch

-2 (6)

Avatar

Laberrhabarber, ist natürlich rechtlich geklärt, dürfen die beides nicht (ausser in ausgewiesenen Smart-Plätz(ch)en.
Wer so ein Querparken toll findet sollte regelmässig mit 2cm Abstand vorne und hinten zugeparkt werden von diesen Dingern.

Reply

2020-08-16 15:38:22 von jorge

+3 (5)

Avatar

Jetzt seid mal nicht so hart mit dem Kleinen. Er schämt sich doch auch. Ist ja schon ganz rot geworden....

Reply

2020-08-17 19:27:46 von anonym

-1 (3)

Avatar

Lasst doch den armen Elefantenrollschuh in Ruhe !

Reply

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden

Kommentar hinzugefügen