Kommentare
2020-11-11 19:46:26 von anonym
Der Fußgängerübergang ist eine Querungsanlage auf Straßen für Fußgänger und Rollstuhlfahrer und nicht für Radfahrer. Also alles in Ordnung.
2025-04-07 14:48:24 von ano_5102
Okay, dann darf ich auch dem auf dem Fußweg parkenden Auto den Lack zerkratzen.
2020-11-11 19:48:25 von anonym
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2020-11-11 20:11:00 von anonym
Der Vollpfosten ist der der die StVO nicht kennt und sich dementsprechend auch nicht danach verhält. Nennt man landläufig Eigentor.
2020-11-11 20:36:23 von anonym
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2020-11-11 22:55:39 von anonym
@ 2020-11-11 20:11:00 anonym
Bist ja ein ganz kluges Kerlchen!
Schon mal auf die Kennzeichen der Pkw gesehen - ich glaube kaum, das man dort unsere StVO hat und auch noch da gültig sein sollte.
Hätte aber schon am Übergang klar sein müssen das es nicht in Deutschland ist...aber egal, hauptsache man hat was geschrieben, nicht wahr?!
2020-11-12 00:07:01 von FrG
JoJo, Anstand gibts nur in Deutschland. Woanders wird Alles untergemaggelt, was nicht bei "3" auf'm Baum ist.
2020-11-12 08:44:07 von anonym
Tja, Pech ne? Man sollte das Rad auch auch schieben, wenn man über den Zebrastreifen geht! Und hin und wieder mal nach links und rechts gucken sollte auch helfen....
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