Kommentare
2021-07-10 16:23:09 von ano_1180
Woher wollt ihr denn wissen, dass der Autofahrer nicht gehupt hat oder dem Radfahrer zu nah aufgefahren ist?! Der Radfahrer hat das Recht, die Straße so zu nutzen, wie er es da tut! Die ist nämlich nicht unbedingt breit genug, dass der Autofahrer in seiner vorgeführten Geschwindigkeit sauber in 1,5 m Abstand überholen kann (schlecht einsehbare Straßenführung).
2021-07-10 16:32:19 von kiter
Japan-Autos und Radfahrer ... mag ich beide nicht, ist also kein Schaden entstanden.
2021-07-10 22:51:13 von ano_3141
Zu blöd zum Radl fahren.. Und sowas ist auf unseren Straßen unterwegs
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