Mitteilung (Tadel) gem. 53 des Schulgesetzes NRW (SchulG)..
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Kommentar (16)
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Mitteilung (Tadel) gem. 53 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 15.03.2005 wegen Verstoßes gegen die Schulverfassung
Kommentare
2021-12-10 22:39:11 von optimum666
Weil das eine gute Antwort auf die Frage dieses sexistischen Proleten ist.
2021-12-11 20:50:33 von Wolfcrawler
Dass du für diesen Kommentar so viele Dislikes bekommen hast zeigt was in dieser Gesellschaft falsch läuft.
2021-12-12 09:29:19 von ano_0128
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2021-12-10 22:50:07 von ano_2147
Die Mitteilung sieht ziemlich antiquiert aus - dürfte kaum aus aktuellem Anlass versandt worden sein.
2021-12-11 19:03:18 von ano_08/15
Hat den dieses Gesetz ein Ablaufdatum? Lesen bildet zwar, aber ohne Denkvermögen bring es wenig.
2021-12-11 14:19:02 von ano_3180
Wenn es dafür einen Tadel gibt wäre ich für meine damals begangenen Taten gevierteilt worden.
2021-12-11 19:30:41 von The_Dude
Oh ja, wie wahr!
DER DUDE wäre standesrechtlich erschossen worden ...
2021-12-12 07:12:37 von ano_3190
Den gibt es in der Regel, wenn da vorher schon einiges vorgefallen ist....
2021-12-12 11:52:46 von ano_0945
"Geil" ist ja leider ein universell eisetzbares Wort geworden. Den Ursprung b.z.w. die eigentliche Bedeutung dieses Wortes kennen offensichtlich die wenigsten. Das ist beim heutigen Bildungsstand auch nicht verwunderlich.
2021-12-12 14:08:18 von ano_7209
Geil gehört bei der heutigen Jugend zum täglichen guten Ton. Der Lehrer scheint auf dem Mond zu leben
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