Kommentare
2022-02-24 17:19:14 von ano_5162
wenn vom staat, gepamperte menschen ein gesetz beschließen, aber keine ahnung haben, wie leben geht
2022-02-24 17:51:30 von ano_5202
Ab dem 01.04. Hoffentlich ein Aprilscherz. Andererseits, ein Cent ist ein Cent ist ein Cent. Und in diesem Fall sogar zwei.
2022-02-24 21:01:18 von Westwind
Aber Porto und der Zeitaufwand sind teurer als 2 Cent. Logisch ist das nicht.
2022-02-25 09:50:45 von Perry
Hier gehts ja nicht einmalig um 2 Cent, sondern darum das der Lohn ab 1.4. Sozialversicherungs- und Steuerpflichtig ist.
2022-03-02 15:20:43 von ano_8922
Der Bescheid wurde wahrscheinlich vom Rechner gefertigt und automatisch verschickt. Solche Fälle auszusortieren wäre teurer als das Porto
2022-02-24 21:15:56 von ano_9112
@Westwind:
Es ist absolut richtig, Grenzen zu benennen und diese auch durchzusetzen. Ob es dabei um tausende Euro oder nur um ein-, zwei Cent geht, spielt keine Rolle. Die Masse macht den Verlust, nicht das ein- oder andere vermeintlich sinnlos bezahlte Porto.
2022-02-25 13:31:08 von ano_7238
ja, sehe ich auch so, allerdings sollte der AG auch Ahnung haben und nicht so ne Scheiße mit falschen Werten rechnen.
2022-02-25 11:27:46 von ano_7206
Wenn es, wie es nun mal die geltenden Gesetze vorschreiben, die 2 Cent solche Auswirkungen haben, kann man letztlich nur die Arbeitszeit anpassen. Jede Woche 3 Minuten weniger arbeiten würde in der genannten Formel zu einem Monatsentgelt von 447,52 € führen. Ich habe gewissermaßen das Problem, dass ich für geringfügig Beschäftigte genau diese Pfennigfuchserei ausrechnen muß, damit ihnen keine Nachteile entstehen.
2022-02-25 11:32:52 von ano_7206
Ab Oktober 2022 steigt die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 520 €. Da könnte bei einem Stundenlohn von 11,50 € wöchentlich 10,5 Stunden gearbeitet werden.
2022-02-25 12:17:38 von ano_9875
Dann steigt allerdings auch wieder der Mindestlohn auf 12€/h, da geht diese Rechnung auch wieder nicht auf. ????
2022-02-25 13:29:41 von ano_7238
Der Wert stimmt nicht. Es wird nicht mit 4,348 multipliziert sondern mit 4,33.
Dieser Wert resultiert aus 52 Wochen / 12 Monate = 4,33. Das ist ein im Lohnabzugsverfahren standartisierter Wert.
Übrigens rechne mal nach, dann biste GANZ knapp drunter.
MfG ein Lohnsachbearbeiter.
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