Kommentare
2022-03-06 09:03:25 von ano_5118
In NRW genehmigungsfrei bis 2 m Höhe (Baurecht ist Landesrecht, eine Regelung für ganz D gibt es somit nicht, pauschale Angabe 2,4 m ist daher Unfug)
2022-03-06 09:07:04 von ano_5118
Für Kenner: Par. 62 Abs. 1 Nr. 7a der aktuell geltenden Bauordnung NRW, Genehmigungsfreiheit gilt nicht im Außenbereich
2022-03-06 09:10:15 von ano_5118
Wenn die Standsicherheit nachgewiesen ist, kein Bebauungsplan, keine Gestaltungssatzung oder so dagegen spricht, ist's schwierig, abzulehnen
2022-03-06 07:00:06 von Westwind
Vielleicht wird es noch bepflanzt. Und man weiß ja nicht, zu welchem Zweck die da stehen
2022-03-06 08:58:31 von ano_5118
Frei stehend, direkt übereinander gestapelte Elemente ohne Bewehrung - dürfte Statikprobleme geben...
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