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Ehrenvermieter. - Betreff: Mietreduzierung

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Kommentar (17)    tags:  mieter

Ehrenvermieter. - Betreff: Mietreduzierung

Kommentare

2022-07-20 13:52:57 von ano_4225

+21 (29)

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Was sagt das FA dazu?

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2022-07-20 14:18:56 von ano_7247

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Das FA wird ihn vermutlich dafür bestrafen, dass er nicht das Maximum aus den Mietern rauszuholen versucht. So etwas gab es ja schon und vermutlich war das auch der Hintergrund deiner Frage.

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2022-07-20 15:42:04 von palo ist doof

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Was soll das FA sagen?
Sagen sie etwas wenn Edeka in der Werbung etwas mit wenig oder gar keinen Gewinn verkauft?

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2022-07-22 17:43:29 von ano_08/15

+7 (11)

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@pola ist doof

Sofern die Miete weniger als 50% der ortsüblichen Miete beträgt muss die (nicht erhaltene) Durchschnitsmiete versteuert werden.

Beispiel:
1000,- Euro ortsübliche Miete
400,- Euro Miete
Steuersatz 45%

Einnahmen = 400,- Euro
Steuer = 450,- Euro (45% aus 1.000)
Verlust je Monat: 50,- Euro (400,- Euro Mieteinnahmen abzüglich 450,- Steuer)

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2022-07-20 14:55:55 von ano_9370

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Menschlichkeit und Empathie ist durch nichts zu ersetzen. Ein großartiger Mensch !

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2022-07-20 15:21:26 von ano_4864

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2022-07-20 15:41:52 von ano_6171

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2022-07-20 19:11:42 von ano_2167

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2022-07-20 19:16:32 von ano_4229

+35 (37)

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Sei dir da mal nicht so sicher.
Hats nicht unlängst erst so nen Fall gegeben wo das FA dem Vermieter Vorschriften machen wollte ?
München wenn ich mich nicht täusche.

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2022-07-20 19:49:32 von AxelSchweizZz

+11 (11)

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Genau, in München.
merkur.de/lokales/muenchen-lk/muenchen-oberhaching-vermieter-mietpreise-finanzamt-steuern-nachzahlen-strafe-91597470.html

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2022-07-20 20:31:36 von ano_1955

+4 (6)

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"Ehren"mieter? Was für ein Wort...

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2022-07-20 21:26:50 von ano_7127

+16 (22)

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Datenschutz?! Gilt der nicht auch für den Vermieter (dessen Name als einziger nicht geschwärzt ist)?!

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2022-07-20 23:06:09 von ano_1119

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2022-07-21 10:09:31 von ano_4334

+4 (4)

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Wenn eine Miete weniger als 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, kann es zu Kürzungen bei den anerkannten Werbungskosten kommen. Es gibt noch eine Sonderregelung für zwischen 50% und 66% und einer positiven Gewinnprognose. Das soll eigentlich "Gefälligkeitsmieten" (kleine Einnahmen, hohe Werbungskosten) z.B. für für Verwandte oder Tochterfirmen unattraktiv machen

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2022-07-21 19:06:37 von ano_2224

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Da geht der Bürgermeister mit gutem Beispiel voran. Das ist das schöne an der CDU. Ich würde Sie immer wieder, nicht wählen.

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2022-07-23 08:40:12 von ano_9069

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Jeder Vermieter darf die Miete beliebig niedrig festlegen und er versteuert selbstverständlich dann Einnahmenseitig auch nur diese niedrigere Miete.

Allerdings hat ein Vermieter nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben, welche er als Werbungskosten von den Einnahmen abziehen möchte. Und da können zu niedrige Miete (z.B. an nahe Angehörige) Probleme bereiten.
67%-100% der ortsüblichen Miete = Werbungskosten können zu 100% abgezogen werden
50%-66% der ortsüblichen Miete = die Einkünfteerzielungsabsicht muss durch eine Totalüberschussprognose (über den Zeitraum von 30 Jahre muss insgesamt ein Überschuss erzielt werden) nachgewiesen werden, falls ja = Werbungskosten können zu 100% abgezogen werden
< 50% der ortsüblichen Miete = auch die Werbungskosten können dann nur noch anteilig abgezogen werden (V vermietet zu 35% der ortsüblichen Miete, dann darf V auch nur 35% seiner Kosten als Werbungskosten ansetzen)

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2022-07-25 18:49:20 von ano_8225

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Geiler Datenschutz übrigens...

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