1966: Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass "engagierter.."

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1966: Der Bundesgerichtshof stellt 
fest, dass "engagierter Beischlaf" 
zu den Ehepflichten zählt.

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Kommentar (10)    tags:  sgegerichtschlaf

1966: Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass "engagierter Beischlaf" zu den Ehepflichten zählt.

Kommentare

2022-10-20 08:03:09 von ano_3174

+15 (25)

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Dumm nur, wenn die Partnerin eine Nymphomanin ist und 5 x Sex am Tag möchte

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2022-10-20 08:16:11 von ano_4225

-6 (22)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2022-10-20 08:47:07 von ano_3174

+14 (24)

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Als 50 jähriger Mann ist man halt der Dumme....die Fitness ist nicht mehr gegeben

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2022-10-20 10:06:37 von ano_1250

-2 (22)

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Dann tu was!
Geh in die Muckibude und zum Urologen Deines Vertrauens!
Und freu Dich!
In manchen Beziehungen ist Weihnachten öfter!

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2022-10-20 10:07:14 von ano_7210

+31 (35)

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@4225
es ist nur spannend wenn man es nicht hat.
Wenn sie aber 10-15 Minuten später wieder will und das 5-6 mal am Tag und am nächsten , über und übernächsten Tag auch ,dann kommt man an seine Grenzen und es macht keinen Spaß mehr

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2022-10-20 21:14:34 von ano_9115

+9 (15)

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Dumm? Das ist doch traumhaft ;)

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2022-10-20 08:18:56 von ano_8130

+13 (29)

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An der Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert.

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2022-10-20 11:55:18 von ano_5414

+22 (30)

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Kann das mal jemand meiner Ollen sagen?

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2022-10-20 12:33:49 von ano_7238

+20 (22)

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Fehlender Vollzug in der Ehe - Scheidungsgrund.

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2022-10-20 14:47:52 von ano_7160

+4 (10)

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Ach ja, die Juristen...
Erinnert mich irgendwie an den "Überfall von Früchten" ;-)

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