1966: Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass "engagierter.."
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Kommentar (10)
tags: sge gericht schlaf
1966: Der Bundesgerichtshof stellt
fest, dass "engagierter Beischlaf"
zu den Ehepflichten zählt.
Kommentare
2022-10-20 08:03:09 von ano_3174
Dumm nur, wenn die Partnerin eine Nymphomanin ist und 5 x Sex am Tag möchte
2022-10-20 08:16:11 von ano_4225
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2022-10-20 08:47:07 von ano_3174
Als 50 jähriger Mann ist man halt der Dumme....die Fitness ist nicht mehr gegeben
2022-10-20 10:06:37 von ano_1250
Dann tu was!
Geh in die Muckibude und zum Urologen Deines Vertrauens!
Und freu Dich!
In manchen Beziehungen ist Weihnachten öfter!
2022-10-20 10:07:14 von ano_7210
@4225
es ist nur spannend wenn man es nicht hat.
Wenn sie aber 10-15 Minuten später wieder will und das 5-6 mal am Tag und am nächsten , über und übernächsten Tag auch ,dann kommt man an seine Grenzen und es macht keinen Spaß mehr
2022-10-20 14:47:52 von ano_7160
Ach ja, die Juristen...
Erinnert mich irgendwie an den "Überfall von Früchten" ;-)
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