Glück gehabt! Sie haben Ihr Fahrzeug nicht entsprechend..
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Kommentar (1)
tags: glück glück gehabt ordnung verkehr
Glück gehabt!
Sie haben Ihr Fahrzeug nicht entsprechend dem Vorschiften der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestellt.
Kommentare
2022-12-03 00:13:22 von ano_6121
sowas wird in berlin auch verteilt, wenn man die feuerwehreinfahrt zuparkt oder vorm amublanten kinderhospiz parkt, weil man noch ein scheiss eis nebenan kaufen wollte - euch sollte man was abschneiden
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